Welche Bäume können ohne Erlaubnis gefällt werden? Aktuelle Vorschriften 2019

Am 17. Juni 2017 sind neue Vorschriften zum Fällen von Bäumen und Sträuchern in Kraft getreten , die auf dem Gesetz vom 16. April 2004 über den Naturschutz basieren (Journal of Laws von 2013, Punkt 627, in der geänderten Fassung). . Die Änderungen heben die "Gesetzlosigkeit" des Eigentümers auf, die ab dem 1. Januar 2017 eingeführt wurde und bis heute gültig ist. Derzeit können nur einige Bäume ohne Erlaubnis gefällt werden . Sind die aktuellen Vorschriften für die Bürger von Vorteil? Hier ist, was Bäume ohne Erlaubnis nach den neuesten Vorschriften gefällt werden können . Artikel aktualisiert im Herbst 2019!

Welche Bäume können ohne Erlaubnis gefällt werden

Welche Bäume können ohne Erlaubnis gefällt werden - lernen Sie die neuen Vorschriften kennen!

Das massenhafte Fällen von Bäumen auf Grundstücken führte zu weiteren rechtlichen Änderungen beim Fällen von Bäumen und Sträuchern. Das Gesetz vom 1. Januar 2017 wurde geändert und berücksichtigt die Notwendigkeit , die Absicht zu melden, Bäume und Sträucher auf einem privaten Grundstück zu roden, falls der in einer Höhe von 5 cm gemessene Umfang des Baumstamms bestimmte Werte überschreitet, d.h.

  • 80 cm - bei Pappel, Weide, Eschenblattahorn und Silberahorn,
  • 65 cm - bei Rosskastanie, Robinie und Londoner Flugzeug,
  • 50 cm - für andere Baumarten.

Daher können wir nicht alle Bäume und Sträucher wie bisher entfernen .

Was hat das neue Gesetz zum Fällen von Bäumen geändert?

Das zuvor geltende Verfahren zur Entfernung von Bäumen und Sträuchern ging davon aus, dass wir keine Genehmigung zum Fällen des Baumes benötigten, wenn der Baum oder Strauch auf unserem Grundstück wuchs und der Zweck der Entfernung des Baumes nicht mit der Geschäftstätigkeit in der Region zusammenhängt.

Wir brauchten auch keine Erlaubnis, um einen Baum oder Strauch zu entfernen, wenn wir ein Geschäft betrieben , aber der Umfang des Baumstamms in einer Höhe von 130 cm überschritt bei Pappel, Weide, Rosskastanie, Eschenahorn, Silberahorn, Robinie und Londoner Flugzeug 50 cm oder 100 cm nicht. und der Busch oder die Büsche wuchsen in einer Gruppe von nicht mehr als 25 m².

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Das Entfernen von Bäumen, die älter als 10 Jahre sind, ohne die Zustimmung eines Beamten verstößt gegen das Gesetz und hat schwerwiegende materielle Konsequenzen. Erfahren Sie, wie Sie einen Antrag zum Fällen eines Baums schreiben und wo Sie ihn ablegen. Laden Sie eine fertige Baumschnittanwendung herunter! Mehr...

Die neuen Vorschriften zum Fällen von Bäumen und Sträuchern gehen davon aus, dass :

Für das Fällen von Bäumen, deren Stammumfang 5 cm nicht überschreitet, ist keine Genehmigung erforderlich:

  1. 80 cm - bei Pappel, Weide, Eschenblattahorn und Silberahorn,
  2. 65 cm - bei Rosskastanie, Robinie und Londoner Flugzeug,
  3. 50 cm - für andere Baumarten.

Wenn der Baum andererseits einen Umfang von mehr cm und eine Höhe von 5 cm hat, muss die geplante Abholzung gemeldet werden . Danach wird die zuständige Behörde, z. B. die Gemeinde, der wir das Fällen des Baumes mitteilen, innerhalb von 21 Tagen eine Inspektion durchführen und einen Bericht erstellen.

Innerhalb von 14 Tagen wird die lokale Regierung prüfen, ob es Kontraindikationen für das Schneiden der Anlage gibt , z. B. wird das Grundstück in das Denkmalregister eingetragen und das Gebiet wird im lokalen Entwicklungsplan für Grünflächen ausgewiesen.

Wenn wir nach 14 Tagen keine Antwort erhalten, können wir davon ausgehen, dass wir die Erlaubnis erhalten haben, einen Baum oder einen Busch von unserem Grundstück zu fällen .

Ohne Erlaubnis ist es auch möglich zu schneiden :

  • Strauch oder Sträucher, die in einer Gruppe mit einer Fläche von bis zu 25 m2 wachsen,
  • Bäume und Sträucher, die aufgrund natürlicher Faktoren, eines Unfalls oder einer Katastrophe zerbrochen oder umgekippt wurden,
  • Bäume oder Sträucher, die entfernt wurden, um ungenutztes Land für landwirtschaftliche Zwecke wiederherzustellen.

Können Obstbäume ohne Erlaubnis gefällt werden?

Was ist mit dem Entfernen von Obstbäumen ? Die Situation bei Obstbäumen und Sträuchern ist die gleiche wie zuvor, dh diese Pflanzen können ohne Erlaubnis entfernt werden , es sei denn, sie wachsen auf Grundstücken, die im Denkmalregister eingetragen sind, oder auf Grünflächen, beispielsweise Boulevards oder öffentlich zugänglichen Gutshöfen. In Kleingärten und Hausgärten können Obstbäume gefällt werden, ohne um Erlaubnis zu bitten oder eine solche Absicht zu melden.

MSc. Joanna Białowąs