Erlaubnis, einen Baum zu fällen. Wie bekommt man sie und wer wird sie ausgeben?

Das Fällen und Entfernen von Bäumen wird durch spezifische Vorschriften geregelt , die erneut geändert und am 17. Juni 2017 in Kraft getreten sind. Früher musste der Eigentümer des Grundstücks keine Erlaubnis zum Fällen des Baumes haben, aber was ist es jetzt? Erfahren Sie, wie Sie eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes erhalten , wer ihn ausstellt und wo Sie eine solche Genehmigung beantragen können. Es lohnt sich auch herauszufinden, wann keine Erlaubnis zum Fällen eines Baumes erforderlich ist , um das mit dem Erhalten des Baumes verbundene Verfahren nicht unnötig zu durchlaufen. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, bevor Sie sich entscheiden, Ihren Baum zu fällen!

Erlaubnis, einen Baum zu fällen

Wann ist eine Erlaubnis zum Fällen eines Baumes erforderlich?

Manchmal kommt es vor, dass wir einen Baum aus einem Garten im Hinterhof oder einem Grundstück außerhalb der Stadt fällen wollen . Die Gründe können unterschiedlich sein. Es kann ein alter, kranker Baum sein, der uns brechen und gefährden kann. Es kann sich um einen Baum handeln, der in der Nähe eines Gebäudes wächst, das zu viel Schatten wirft oder sogar eine Gefahr für das Eigentum darstellt. Manchmal wollen wir den Garten einfach neu ordnen, etwas anders anordnen, und der Baum an einem bestimmten Ort passt nicht zu uns.

Bisher war es nicht erforderlich, eine Genehmigung zum Fällen von Bäumen oder Sträuchern zu erhalten, die auf Immobilien von natürlichen Personen wachsen und für nicht geschäftliche Zwecke entfernt wurden.

Nach den neuen Regeln für das Fällen von Bäumen muss die Absicht gemeldet werden, Bäume und Sträucher auf einem privaten Grundstück zu fällen, falls der Umfang eines Baumstamms in einer Höhe von 5 cm Folgendes überschreitet:

  • 80 cm? im Fall von Pappeln, Weiden, Eschenblattahorn und Silberahorn,
  • 65 cm? im Fall von Rosskastanie, Robinie und Londoner Flugzeug,
  • 50 cm? für andere Baumarten.

Wie schreibe ich einen Antrag zum Fällen eines Baumes?  Laden Sie die Anwendungsvorlage herunter!Wie schreibe ich einen Antrag zum Fällen eines Baumes? Laden Sie die Anwendungsvorlage herunter!

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Wie bekomme ich eine Erlaubnis, einen Baum zu fällen?

Um eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung zum Entfernen von Bäumen oder Sträuchern in der Stadt oder im Gemeindebüro, im Poviat-Büro (wenn das Grundstück im Besitz der Gemeinde ist und nicht für ewigen Nießbrauch übertragen wurde) oder beim Woiwodschaftsmarschall (wenn das Grundstück im Besitz der Stadt ist) einreichen mit poviat-Rechten und wurde nicht für ewigen Nießbrauch übertragen) oder an den Provinzinspektor für Denkmäler (wenn das Grundstück in das Denkmalregister eingetragen ist).

Ein Antrag auf Erlaubnis zum Fällen eines Baumes kann auch über die ePUAP-Plattform gestellt werden. Dazu benötigen wir ein vertrauenswürdiges Profil oder eine sichere elektronische Signatur.

Die Benachrichtigung über die Absicht, den Baum zu fällen, sollte unter anderem beinhalten Vor- und Nachname des Antragstellers, Bezeichnung des Grundstücks, von dem der Baum entfernt werden soll, und eine Zeichnung oder Karte, in der der Standort des Baumes auf dem Grundstück angegeben ist.

Wir müssen dem Antrag auf Genehmigung zur Entfernung von Bäumen oder Sträuchern die erforderlichen Unterlagen beifügen , einschließlich eine Erklärung des Rechtstitels zum Besitz der Immobilie oder eine Erklärung des Grundstückseigentümers, der sich bereit erklärt, Bäume und Sträucher zu fällen.

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Wer erteilt die Erlaubnis, den Baum zu fällen? Wo bewerben?

Die Frage der Erteilung von Genehmigungen für die Abholzung ist Gegenstand von Artikel 83 des Gesetzes vom 16. April 2004 über den Schutz der Natur (Journal of Laws Nr. 92, Punkt 880, in der jeweils gültigen Fassung). Es besteht aus sechs Absätzen, die die Genehmigung der Entfernung eines Baumes oder Strauchs regeln (Absätze 1 und 2), Varianten der Genehmigung (Absatz 3) und den Anforderungen für die Beantragung einer Genehmigung (Absätze 4 und 5) sowie Ausnahmen von der Regel, dass Baum oder Strauch erfordert eine Genehmigung (Abschnitt 6).

Das derzeitige Naturschutzgesetz nach dem Umweltschutzgesetz von 1980 sieht in der Regel vor, dass für die Entfernung eines Baumes oder Strauchs eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich ist , die das Oberhaupt der Gemeinde, des Bürgermeisters oder des Stadtbewohners und ausnahmsweise des Denkmalpflegers oder der Starosta der Woiwodschaft ist.

Der Restaurator führt diese Funktion aus, wenn auf dem im Denkmalregister eingetragenen Grundstück ein Baum oder Strauch wächst. Auf der anderen Seite erteilt die Starosta eine Genehmigung, wenn ein Baum oder Strauch aus dem Grundstück der Gemeinde entfernt wird.

Ab dem 1. Januar 2016 ist der Woiwodschaftsmarschall die neue Behörde, die für die Erteilung von Genehmigungen für Immobilien von Städten mit Poviat-Rechten zuständig ist.

Erlaubnis, einen Baum zu fällen

Es ist gut zu wissen, wann eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes nicht erforderlich ist

Wer kann eine Erlaubnis zum Fällen eines Baumes beantragen?

Der Eigentümer eines Grundstücks mit Bäumen und Sträuchern kann eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes beantragen .

Der Eigentümer kann der Eigentümer des Grundstücks oder eine andere Person sein, die das Grundstück verwaltet (z. B. ein Mieter, ein Mieter, ein unbefristeter Nießbraucher oder eine Person, die ein anderes Recht zur Verwaltung des Grundstücks hat) und der Eigentümer von Übertragungsgeräten (z. B. Stromleitungen). Dann muss er nicht die Zustimmung des Eigentümers einschließen . Das Büro informiert den Eigentümer des Grundstücks darüber, dass es eine solche Anfrage erhalten hat.

Durch die Änderung der Bestimmungen über gesetzliche Änderungen im Bereich des Schutzes von Bäumen und Grünflächen wird die Verpflichtung aufgehoben, die Zustimmung aller Eigentümer von Genossenschaftsräumen und Wohngemeinschaften zur Entfernung von Bäumen und Sträuchern einzuholen . Auf der anderen Seite müssen Wohnungsgenossenschaften und Gemeinden die Bewohner mindestens 30 Tage vor Einreichung des Antrags beim Büro über das geplante Fällen von Bäumen und Sträuchern informieren.

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Werden wir immer die Erlaubnis bekommen, den Baum zu fällen?

Nach Benachrichtigung über die Absicht, einen Baum oder Sträucher von unserem Grundstück zu entfernen, führt die zuständige Behörde (z. B. eine Gemeinde) eine Inspektion durch und erstellt innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum der Zustellung der Benachrichtigung einen Bericht. Nach der Inspektion kann die Behörde im Wege einer Verwaltungsentscheidung innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Wenn nicht, können wir den Baum entfernen .

Der Einspruch wird in der Regel erhoben, wenn die Mitteilung die Entfernung eines Baumes betrifft, für den eine Erholungsgenehmigung erforderlich ist, und wenn die Mitteilung nicht alle in Absatz 1 genannten Elemente enthält 5 Art. 83f, d. H. Den Vor- und Nachnamen des Antragstellers, die Bezeichnung des Grundstücks, von dem der Baum entfernt werden soll, und eine Zeichnung oder Karte, die den Standort des Baumes auf dem Grundstück angibt. Dann verpflichtet die zuständige Behörde im Wege einer Entscheidung, die Meldung innerhalb von 7 Tagen abzuschließen .

Die zuständige Behörde kann dem Fällen unter anderem nicht zustimmen. auf einem Grundstück, das in das Denkmalregister eingetragen ist, in einem Gebiet, das im örtlichen Raumordnungsplan für Grünflächen ausgewiesen ist oder durch andere Bestimmungen des örtlichen Raumordnungsplans geschützt ist, oder wenn der Baum die Merkmale eines monumentalen Baumes trägt.

Was ist wichtig, wenn innerhalb von 5 Jahren nach der Inspektion ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gemäß dem Gesetz vom 7. Juli 1994 gestellt wurde? Das Baugesetz, und dieser Bau bezieht sich auf die Führung eines Geschäfts und wird auf einem Teil des Grundstücks ausgeführt, auf dem der entfernte Baum gewachsen ist. Die Behörde verpflichtet den Eigentümer des Grundstücks unter Berücksichtigung der auf der Grundlage der Inspektion ermittelten Daten im Wege einer Verwaltungsentscheidung, eine Gebühr für die Entfernung des Baumes zu zahlen .

Wann ist eine Genehmigung zum Entfernen eines Baumes nicht erforderlich?

Nach polnischem Recht gibt es Ausnahmen von der Anforderung, eine Genehmigung zur Entfernung von Bäumen und Sträuchern zu erhalten , die von Pflanzen, die in der Ausnahmeliste aufgeführt sind, nicht vorgeschrieben sind - in Artikel 83f des Naturschutzgesetzes vom 16. April 2004.

Die im Gesetz genannten Ausnahmen umfassen:

  1. a) Strauch oder Sträucher, die in einer Gruppe mit einer Fläche von bis zu 25 m2 wachsen;
  2. Sträucher in Gebieten mit Vegetation, die dekorative Funktionen erfüllen und nach Verteilung und Auswahl der Pflanzenarten geordnet sind, mit Ausnahme von Büschen auf der Fahrspur einer öffentlichen Straße, auf Grundstücken, die im Denkmalregister eingetragen sind, und in Grünflächen;
  3. Bäume mit einem Stammumfang von 5 cm oder weniger als 80 cm? bei Pappeln, Weiden, Eschenblattahorn und Silberahorn 65 cm? bei Rosskastanie, Robinie und Londoner Flugzeug 50 cm? für andere Baumarten
  4. Bäume oder Sträucher entfernt, um Land wiederherzustellen, das nicht für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird;
  5. Bäume oder Sträucher auf Plantagen oder in Wäldern im Sinne des Gesetzes vom 28. September 1991 über Wälder,
  6. Obstbäume oder Sträucher, ausgenommen solche, die auf dem im Denkmalregister oder in Grünflächen eingetragenen Grundstück wachsen,
  7. Bäume und Sträucher, die aufgrund natürlicher Faktoren, eines Unfalls oder einer Katastrophe zerbrochen oder umgekippt wurden.

MSc. Joanna Białowąs